Teil I: Investitionszuschuss für KKH aus KIP-Mitteln der Stadt Alsfeld

Leserbrief zu Berichten in der Oberhessischen Zeitung:
„Kein Geld für Krankenhaus“ vom 18.12.2015
„Swen Bastian: Mehr als dürftig“ 19.12.2015

von Achim Spychalski-Merle

Ich könnte jetzt behaupten, wir hätten gewusst, dass die Verwendung von KIP-Mitteln (einem kommunalen Investitionsprogram von Bund und Land) für einen Investitionszuschuss an das Kreiskrankenhaus (KKH) – so beantragt von der SPD/ALA-Fraktion im Stadtparlament Alsfeld – nicht zulässig ist. Dem ist nicht so. Wir begrüßen allerding, dass der Regierungspräsident diesem Treiben vorläufig ein Ende gesetzt hat.

Die UWA Fraktion hat dem entsprechenden Antrag der SPD/ALA, in dem es um einen Investitionszuschuss von ca. 1,7 Mio. EUR  der Stadt Alsfeld an das KKH geht, ihre Zustimmung verweigert, unter anderem, weil das KKH keine städtische Einrichtung ist. Zwar ist das KKH der größte Arbeitergeber Vorort und wichtig für die Gesundheitsversorgung in Alsfeld und den umliegenden Gemeinden, aber die Trägerschaft liegt beim Vogelsbergkreis. Da das KKH aber nicht der Stadt Alsfeld gehört, kann sie auch nicht dort hinein investieren. Formell gesehen, würde für die Stadt Alsfeld kein Sachwert erschaffen, der in das Anlagevermögen zu buchen wäre. Schon allein diese Tatsache wiederspricht dem Verwendungszweck der KIP-Mittel.

Die Tatsache, dass es sich bei dem Zuschuss eben um keine Investition handeln würde, hätte zudem fatale Folgen für den Haushalt der Stadt Alsfeld. Denn, dieser freiwillige Zuschuss  müsste direkt und vollständig in die Aufwendungen verbucht werden und würde somit den geplanten Überschuss für 2015 in einen Verlust im Ergebnishaushalt kehren. Damit wäre der Haushalt nicht genehmigungsfähig.

Des Weiteren ist eine Investition von 1,7 Mio. EUR, angesichts des geschätzten notwendigen Investitionsvolumens von ca. 35 Mio. EUR in das KKH sowie einem jährlichen Defizit von ca. 2,8 Mio. EUR, der allseits bekannte Tropen auf dem heißen Stein und ganzheitlich betrachtet vollkommen wirkungslos.

Andersherum, ist der Verwendung gerade dieser Mittel für die städtischen Investitionsaufgaben (Straßen, Kindergärten etc.) essentiell. Denn, obwohl BGM Stefan Paule (CDU) gerne verkündet der geplante Haushalt für 2016 sei mit einem Überschuss von ca. 745.000 EUR solide, und die SPD/ALA-Koalition dieses Geld im Geiste schon ausgibt, stellt man bei genauer Betrachtung fest, dass der Überschuss nicht ausreicht um die Tilgung der derzeitigen Kredite vollständig zu leisten.  In der Folge, werden jedes Jahr -so in den Planzahlen der Stadt Alsfeld- bis zu 200.000 EUR an Tilgungsraten durch zusätzliche Kassenkredite gedeckt werden müssen. Bildlich gesprochen: Die Stadt zahlt die Hypotheken teilweise mit ihrem Dispokredit zurück! Würden Sie dies privat oder in Ihrer Firma tun? Wahrscheinlich eher nicht, denn die Dispozinsen sind variabel und können sich bei Änderung der volkswirtschaftlichen Lage schnell ändern (siehe Leitzinserhöhung in den USA) und somit den Überschuss des Haushaltes schmälern.

Die 1,7 Mio EUR KIP-Mittel, die zu 1,5 Mio. EUR gefördert werden, sind also wichtig für die Konsolidierung des städtischen Haushaltes und sollten für deren Pflichtaufgaben verwendet werden, um einen Anstieg der Neuverschuldung abzumildern.

Ein wichtiges Ziel der UWA ist schon immer die Konsolidierung des städtischen Haushaltes mit dem Ziel der Reduzierung der Kassenkredite. Das heißt nicht, dass wir die Stadt und deren Einrichtungen kaputt sparen, sondern sorgfältig und mit Augenmaß  agieren. So wichtig das KKH für die Stadt Alsfeld auch ist, und dies erkennt die UWA auch mit allem Nachdruck an, werden wir mit Blick auf die Haushaltskonsolidierung auch zukünftig keiner freiwilligen Beihilfe in das KKH zustimmen können.